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Betriebsanweisung |
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Flurförderzeug mit
Arbeitsbühne |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das Bedienen von Flurförderzeugen mit
Arbeitsbühnen (umgangssprachlich auch als Fahrkorb, Personenkorb oder
Arbeitskorb bezeichnet) Arbeitsbühne
(Hersteller, Typ) : in Verbindung mit dem Flurförderzeug (Hersteller/
Typ): |
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2. Gefahren für
Mensch und Umwelt |
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Herabfallen von Last, Arbeitsmitteln
oder Arbeitsbühne ·
Quetschgefahr zwischen
Arbeitsbühne und festen Teilen der Umgebung ·
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Gefahr der
Überlastung |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein Die
Standsicherheit des Flurförderzeuges in Verbindung mit der
Arbeitsbühne muss unter den gegebenen Einsatzbedingungen
gewährleistet sein. Dazu ist eine ausreichende Tragfähigkeit des
Flurförderzeuges notwendig. Diese
gilt als ausreichend, wenn 1.
der Hersteller oder Lieferer das Auf- und Abwärtsfahren mit einer
Arbeitsbühne zu Arbeiten an hochgelegenen Stellen als
bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen hat und die Vorgaben
für diese Art der Verwendung mit den örtlichen Betriebsbedingungen
vereinbar sind oder 2.
eine ausreichende Standsicherheit unter den örtlichen
Betriebsbedingungen durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen ist ·
Die Arbeitsbühne darf nur
bestimmungsgemäß verwendet werden. Die an der Arbeitsbühne
angebrachte, kurzgefasste Betriebsanleitung ist zu beachten. ·
Die Bedienperson des
Flurförderzeuges und die mitfahrende Person in der Arbeitsbühne
müssen schriftlich beauftragt sein. ·
Arbeitsbühnen dürfen an
Regalen nur eingesetzt werden, wenn durch besondere Einrichtungen
sichergestellt ist, dass mitfahrende Personen während der Hub- und
Fahrbewegungen vor Absturz-, Quetsch- und Schergefahr geschützt sind
(z.B. durch allseitige Umzäunung bis 1,8 m Höhe oder ortsbindende
Zustimmungsschalter). Außerdem muss sichergestellt sein, dass die
mitfahrenden Personen zu jeder Zeit den Hub und Fahrantrieb unterbrechen
können. Vor jedem
Einsatz: ·
Kontrolle des Flurförderzeuges und
der Arbeitsbühne auf erkennbare Sicherheitsmängel ·
Die Arbeitsbühne muss entsprechend
der Vorgaben des Herstellers am Flurförderzeug montiert werden. ·
Es dürfen sich keine Personen
unter der angehobenen Last, der angehobenen Arbeitsbühne bzw. in
unmittelbarer Nähe aufhalten, gegebenenfalls den Arbeitsbereich
absichern bzw. absperren. ·
Die Arbeiten sollten möglichst
außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt werden. ·
Zur Verfügung gestellte
Sicherheitsschuhe müssen benutzt werden. |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Beim Betrieb: ·
Zwischen dem Fahrer und den Personen
auf der Arbeitsbühne muss eine einwandfreie Verständigung
möglich sein. · Der
Fahrer des Flurförderzeuges hat darauf zu achten, dass die mitfahrende
Person nicht an Decken, Unterzügen, Querträgern, Beleuchtungseinrichtungen,
Rohren, Kanälen und dgl. anstößt. ·
die zulässige Tragfähigkeit
des Flurförderzeuges und der Arbeitsbühne darf nicht
überschritten werden ·
Der Fahrer des Flurförderzeuges
darf den Fahrerplatz bei angehobener Arbeitsbühne nicht verlassen. ·
Am Einsatzort muss vor dem Anheben der
Arbeitsbühne der Fahrantrieb abgeschaltet und das Flurförderzeug in
Bremsstellung (Feststellbremse) gebracht werden, um unbeabsichtigte
Fahrbewegungen bei angehobener Arbeitsbühne zu vermeiden ·
Unzulässig ist es, den Standplatz
auf der Arbeitsbühne durch Kisten, Tritte oder ähnliche
Einrichtungen zu erhöhen. ·
Die auf der Arbeitsbühne
mitfahrenden Personen haben darauf zu achten, dass sich bei Fahr-, Hub- und
Senkbewegungen alle Körperteile innerhalb der Arbeitsbühne befinden. ·
Mit besetzter Arbeitsbühne darf
das Flurförderzeug nicht verfahren werden. Ausgenommen sind
Fahrbewegungen zur Feinpositionierung an der Einsatzstelle. Nach Beendigung
der Arbeiten: ·
Das Flurförderzeug und/oder die
Arbeitsbühne sind nicht auf Fluchtwegen und vor Notausgängen, nicht
als Hindernis in Verkehrswegen und nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum
abzustellen ·
Sicherung des Flurförderzeuges
gegen unbefugte Benutzung durch Schlüssel abziehen. |
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4. Verhalten bei
störungen |
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Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen
oder gefährden, z.B. Beschädigungen an den
eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Regaleinrichtung (Boden, Träger), Arbeitsmittel sofort stillsetzen,
Gefahrenstelle absichern
und den Vorgesetzten |
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5. Verhalten bei
Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten aus Gefahrenbereich bringen/
Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112 ·
Ausgebildete Ersthelfer
verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen sind in das
Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle sind unverzüglich dem
Vorgesetzten zu melden: (
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6. Instandhaltung /
Entsorgung |
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Instandhaltungsarbeiten
dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Mängel nur von autorisierter
Fachfirma beseitigen lassen
·
Anbaugeräte
von Flurförderzeugen sind in Abständen von längstens einem
Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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